Gemeinwesenarbeit in Quartieren mit besonderen sozialen Herausforderungen
Gemeinwesenarbeit (GWA) richtet sich an Stadtteile und Quartiere, in denen Menschen mit besonderen sozialen, wirtschaftlichen oder integrationsbezogenen Herausforderungen konfrontiert sind. Dazu gehören beispielsweise überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit, Armut, eingeschränkte Bildungschancen, eine hohe Zahl von Alleinerziehenden oder eine vielfältige, von Zuwanderung geprägte Bevölkerungsstruktur. Ziel der Gemeinwesenarbeit ist es, die Lebensbedingungen vor Ort gemeinsam mit den Bewohnerinnen und Bewohnern nachhaltig zu verbessern. Im Mittelpunkt stehen die Aktivierung und Beteiligung der Menschen im Quartier, die Stärkung ihrer Selbsthilfepotenziale sowie die Förderung von Nachbarschaft, Zusammenhalt und gesellschaftlicher Teilhabe. Dazu gehören sowohl niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote als auch Bildungs-, Begegnungs- und Beteiligungsformate. Beispiele sind Sprach- und Digitalkurse, Familien- und Lebensberatung, Gruppenangebote für verschiedene Zielgruppen, Hausaufgaben- und Lernhilfen, Nachbarschaftsprojekte, Stadtteilaktionen sowie Angebote zur Förderung von Engagement und Selbstorganisation.
Gemeinwesenarbeit nach der Förderrichtlinie des Landes Hessen
Mit der zum 01.01.2027 geltenden Förderrichtlinie „Gemeinwesenarbeit in Quartieren mit besonderen sozialen Herausforderungen“ setzt das Land Hessen die Förderung einer sozialräumlich orientierten Gemeinwesenarbeit fort. Ziel ist die Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur in benachteiligten Quartieren sowie die nachhaltige Verbesserung der Lebenslagen von Menschen, die von sozialen Benachteiligungen betroffen sind. Im Mittelpunkt steht die Befähigung der Bewohnerinnen und Bewohner, ihre Interessen selbstbestimmt zu vertreten, Verantwortung für ihr Lebensumfeld zu übernehmen und die Entwicklung ihres Quartiers aktiv mitzugestalten. Gemeinwesenarbeit richtet ihren Blick nicht auf einzelne Problemlagen oder Zielgruppen allein, sondern auf die Lebensbedingungen im Quartier insgesamt. Sie greift soziale Themen aus der Perspektive der Menschen vor Ort auf, unterstützt Selbstorganisation, stärkt vorhandene Ressourcen und fördert die Vernetzung unterschiedlicher Akteure im Stadtteil. Eine zentrale Rolle spielen dabei niedrigschwellige Anlaufstellen im Quartier, die Begegnung, Beratung, Beteiligung und gemeinschaftliches Engagement ermöglichen. Die hessische Förderrichtlinie benennt vier verbindliche Handlungsfelder der Gemeinwesenarbeit:
- die Aktivierung und Befähigung benachteiligter Bevölkerungsgruppen,
- die Stärkung nachbarschaftlicher Beziehungen und Begegnungsräume,
- die Entwicklung sozialräumlicher Netzwerke und Kooperationen sowie
- die Förderung demokratischer Teilhabe und Mitgestaltung im Quartier.
Diese Schwerpunkte tragen dazu bei, Teilhabechancen zu verbessern, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken und die sozialen Potenziale eines Quartiers nachhaltig zu entwickeln. Die Diakonie Hessen und ihre Mitgliedseinrichtungen engagieren sich in diesem Sinne für gerechte Lebensbedingungen, soziale Teilhabe und ein solidarisches Miteinander. Gemeinsam mit Bewohnerinnen und Bewohnern, Kommunen und lokalen Netzwerkpartnern werden Beteiligungsprozesse gestaltet, Ressourcen aktiviert und nachhaltige Strukturen für ein gutes Zusammenleben im Quartier aufgebaut.
Hier geht’s zur aktuellen Förderrichtlinie des Landes Hessen:
stanz-hessen-ausgabe-2026-08-v1.pdf
Gemeinwesenarbeit und Städtebauförderung
Viele Quartiere mit besonderen sozialen Herausforderungen sind zugleich Teil des Städtebauförderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ (bis 2020: „Soziale Stadt“). Das Programm verfolgt das Ziel, die Lebensqualität in benachteiligten Stadtteilen zu verbessern, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und die aktive Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner zu fördern. Bund, Länder und Kommunen investieren hierfür gemeinsam in die soziale und bauliche Entwicklung der Quartiere. Grundlage ist ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK), das unterschiedliche Fachbereiche, Institutionen und lokale Akteurinnen und Akteure einbindet und eine umfassende Beteiligung der Bürgerschaft sicherstellt.