Egal welche Bezeichnungen für diese Orte gewählt werden, wer Menschen einsperrt, um sie besser abschieben zu können, inhaftiert sie. Abschiebungshaft soll sich zwar grundlegend von Strafvollzug unterscheiden, da dort Menschen nur deshalb einsitzen, um den Verwaltungsakt der Abschiebung reibungsloser und effektiver vollziehen zu können. Fakt ist aber, dass sich diese Einrichtungen kaum von Justizvollzugsanstalten unterscheiden. Umso wichtiger ist es, dass Diakonie und Kirche in diesen „totalen Institutionen“ präsent sind. Sie sind in der Regel die einzige „Öffentlichkeit“. Deshalb gehört es auch zu ihren Aufgaben, nach außen zu tragen, wie es den Menschen in der Haft geht, welche Ängste und Träume sie haben und hatten.
Diese Arbeit und die dort gemachten Erfahrungen stellen auch immer wieder die Notwendigkeit von Abschiebungshaft grundsätzlich in Frage.
Technisch notwendige Cookies werden für grundlegende Funktionen der Webseite benötigt. Dadurch ist gewährleistet, dass die Webseite einwandfrei funktioniert. Darüber hinaus können Sie entscheiden, ob Webanalyse-Cookies gesetzt werden dürfen, damit wir Ihren Besuch statistisch auswerten können.