Pflege

Krankenhauswesen

Der Interessenverband aller Krankenhausträger ist die Hessische Krankenhausgesellschaft e.V. (HKG). Sie ist Vertragspartnerin in den für Krankenhausplanung und Krankenhausfinanzierung zuständigen Gremien des Gesundheitsministeriums sowie Vertragspartnerin der Verbände der Krankenkassen in Hessen für Grundlagenverträge und Rahmenvereinbarungen. Auch im Vorstand der HKG hat die Diakonie, vertreten durch zwei Mitglieder, Sitz- und Stimmrecht.

Die Aufgabe der Diakonie Hessen ist die sozialpolitische Vertretung der Interessen der diakonischen Krankenhäuser in der Öffentlichkeit und gegenüber der Politik.