Die hessische Rahmenvereinbarung regelt insbesondere die vor Ort abzuschließenden Leistungs-, Qualitätsentwicklungs, und Entgeltvereinbarungen. Hierzu stehen in den Anlagen 1-3 entsprechende Raster zur Verfügung. Darüber hinaus schreibt sie die Bildung einer Jugendhilfekommission vor, die Vereinbarungen über die weitere Ausgestaltung der Rahmenvereinbarung selbst und der Tarife zur Fortschreibung der individuellen Vergütungsvereinbarungen beschließt. Ebenso sind Regeln zu Personalschlüsseln, Qualifikationen der Mitarbeiter, Zahlung der Entgelte und Regelungen bei Abwesenheit enthalten.